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Das Gesetz über die Sicherheit des Gesundheitswesens und die Vorbeugung und Reaktion auf Bioterrorismus (Public Health Security and Bioterrorism Preparedness and Response) von 2002 schreibt vor, dass inländische und fremde Einrichtungen (domestic and foreign facilites), die Nahrungsmittel für den menschlichen oder tierischen Verzehr verarbeiten, ausführen, verpacken oder bereit halten, sich bei der FDA bis zum 12. Dezember 2003 registrieren lassen müssen.
Wer muss sich registrieren lassen? Besitzer,Betreiber oder verantwortliche Agenten für inländische oder fremde Einrichtungen , die für den Verzehr bestimmte Nahrungsmittel verarbeiten, ausführen, verpacken oder inländische Einrichtungen müssen sich in jedem Fall registrieren lassen, Fremde Einrichtungen müssen sich schon vor dem Export in die USA registrieren lassen und Etikette anbringen.
Welche Einrichtungen werden von der Registrierung ausgenommen? Bauernhöfe, Farmen, Kleinverkauf, Restaurants, Non-profit Betriebe, die Nahrungsmittel zubereiten oder direkt dem Konsumenten anbieten; Fischkutter [vgl. 21 DFR 123.3 (k)] sowie Einrichtungen des U.S. Landwirtschaftsministeriums (Department of Agriculture).
Was passiert wenn es Facilites versäumen, sich bis zum 12.Dezember 2003 registrieren zu lassen? Das Bioterrorismusgesetz sieht dann das Verbot einer Registrierung vor. Wenn ausländische Facilites dies versäumen und trotzdem versuchen, zu importieren, werden die Nahrungsmittel bis auf weiteres im Einfuhrhafen festgehalten. Die privaten Parteien (z.B. Besitzer, Käufer, Importeur und Empfänger) müssen für sämtliche Kosten aufkommen (z.B. Transport, Lagerhaltung).
Welche Arten der Registrierung gibt es? Elektronisch per Internet oder per Fax. Bevorzugt wird per E-Mail oder Internet, da dies Zeit und Kosten spart sowie weltweit an 24 Stunden 7 Tage die Woche zugänglich ist. Die Registrierungsnummer wird postwendend zugesandt.
Wann können sich die Facilites registrieren lassen? Bis zwei Monate vor der Frist am 12. Dezember 2003 kann per Mail oder per Fax registriert werden. Bis zum 12. Oktober 2003 veröffentlicht das Bundesamt weitere Einzelheiten über den Kommunikationsweg.
Registrierungen sollen nicht vor dem 12. Oktober 2003 an die FDA gesandt werden, da sie vorher nicht akzeptiert werden
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Dieser Vorschlag ist einer der Hauptgdanken zur Durchführung des Public Health Security and Bioterrorism Preparedness and Response Act von 2002. Dieses Gesetz verbessert die öffentliche Nahrungsversorgung bei Terroranschlägen und anderen Bedrohungen..
"Improving the FDA's food safety inspection, detection and monitoring capabilities is and has been a top priority of the Department even before the events of 9/11. Since then we have taken strong steps to enhance the FDA's ability to make our food supply safer," said Secretary of Health and Human Services Tommy G. Thompson. "This FDA effort is the latest in a series of measures we are taking to build stronger safeguards for the American people."
"This measure will bolster our ability to regulate effectively the more than 400,000 domestic and foreign facilities that deal with food within our country," said FDA Commissioner Dr. Mark B. McClellan. "Our ability to efficiently and effectively help protect the nation's food supply is a critical part in our agency's counterterrorism mission. Thanks to the efforts of Senators Gregg and Kennedy, and Representatives Tauzin and Dingell, the Bioterrorism Act gives FDA this important new authority."
Mit diesem Vorschlag müssen sich alle Facilites, die in den amerikanischen Markt wollen, registrieren lassen. Dies bezieht sich auf alle Facilites, die Nahrungsmittel für Mensch oder Tier herstellen, einschliesslich Diätartikel, Säuglingsnahrung, Getränke (auch Alkohol) sowie Nahrungsmittelergänzungen.
Nach dieser Verordnung müssen der FDA Name und Adresse jeder Einrichtung mitgeteilt werden sowie die Kategorie und Handelsname. Bei ausläendischen Facilites muss der Name des U.S. Agenten mit angegeben werden. Ferner sind innerhalb von 30 Tagen abgeänderte Informationen auf den neuesten Stand zu bringen.
Von dieser Verordnung ausgenommen sind: Farmen, Restaurants, kleine Lokale, Nonprofit-Lokale, einige Fischkutter, Facilites des U.S. Department of Agriculture sowie Einrichtungen, deren Produkte vor dem Export in die USA in anderen fremden Einrichtungen bearbeitet oder verpackt werden. Falls bei dieser weiteren Einrichtung nur Kleinstaktivitäten (wie z.B. Etikettieren) durchgeführt werden, müssen beide Einrichtungen registriert werden.
Jeder erhält eine Quittung und eine Registrierungsnummer. Elektronische Kommunikation wird angeraten. Elektronisch per Internet oder per Fax. Bevorzugt wird per E-Mail oder Internet, da dies Zeit und Kosten spart sowie weltweit an 24 Stunden 7 Tage die Woche zugänglich ist.
Nach dem Bioterrorismusgesetz muss unter allen Umständen bis zum 12. Dezember 2003 registriert werden, selbst wenn die FDA noch nicht alle Verordnungen herausgebracht hat. Bis zum 12. Oktober 2003 sollen sie veröffentlicht werden. Vorabregistrierungen werden nicht anerkannt.
Nach dem Bioterrorismusgesetz ist es für Einrichtungen gesetzeswidrig und kann strafrechtlich verfolgt werden, sich nicht registrieren zu lassen. Wer die Registrierungsfrist am 12. Dezember 2003 versäumt, macht sich strafbar. Nach dem Bioterrorismusgesetz wird importierte Ware im Einfuhrhafen festgesetzt bis die FDA weitere Anweisungen gibt. [portions adapted for publication]
[portions adapted for publication from a similar agent program]section 510(i) of the act Fremde Lokale brauchen nach dem neuen Gesetz einen U.S. Agenten. In der Präambel heisst es dazu, dass der Agent als individuelle Firma und als individuelles Unternehmen betrachtet wird und physisch in den Vereingten Staaten anwesend sein muss. (siehe 64 FR 26330 at 26331). Er kann also keine Briefkastenfirma, Anrufbeantworter oder Anrufdienst oder Ähnliches sein.
Fremden Einrichtungen wird geraten, ihre Agenten sorgfältig auszusuchen. Die FDA hebt hervor, dass das Zusammenspiel zwischen einem U.S. Agenten geheime Informationen beinhalten kann, besonders bei unvorhergesehenen Ereignissen (seine 64 FR 26330 at 26334). Die FDA muss sich darauf verlassen können, mit einem United States Agenten in solchen Situationen offen kommunizieren zu können, sonst macht seine Aufgabe keinen Sinn und ist zwecklos. Er muss die Kontaktperson zwischen der FDA und der fremden Einrichtung sein.
Der U.S. Agent ist dafür verantwortlich, zwischen der FDA und fremden Einrichtungen zu vermitteln, Fragen bezüglich deren Produkte, die importiert wurden oder die zum Import angeboten worden sind, zu beantworten, und der FDA dabei zu helfen, Inspektionen von fremden Einrichtungen zu terminieren. Der Vorschlag bevollmächtigt die FDA ebenso, dem U.S. Agenten Informationen oder Dokumente zu geben, wenn es der FDA nicht möglich ist, die fremde Einrichtung direkt oder schnell zu kontaktieren.
Einige Bemerkungen wurden zur Haftbarkeit eines U.S. Agenten gemacht … Bedenken wurde wegen seines Umganges mit Rechtsstreitigkeiten bei Parteien in den Vereingten Staaten gemacht, die gerichtliche Schritte gegen fremde Einrichtungen vornehmen... sie befragten verschiedene U.S. Unternehmen oder kontaktierten U.S. Rechtsanwälte und fanden heraus, dass keiner von ihnen bereit war, U.S. Agent zu werden. U.S Firmen machten sich wegen einer möglichen rechtlichen Haftung Sorgen.
Wenn ein fremdes Unternehmen das Gesetz verletzt, wird die FDA dieses Unternehmen gesetzlich verfolgen. . Ein Fall, wenn die FDA etwas unternimmt, könnte sein, wenn der Agent falsche Informationen weitergibt oder wenn der Agent und die fremde Einrichtung de facto die gleiche Einheit, also eine juristische Person sind.
Was die Haftbarkeit eines U.S. Agenten in einem Rechtsstreit mit Dritten betrifft (d.h. Situationen, wenn eine private Partei eine fremde Einrichtung gerichtlich verfolgt und versucht, das Urteil zu forcieren, indem er den Gewinn des Agenten angibt), solche Dinge sind ausserhalb des Geltungsbereiches Die FDA ist nicht bevollmächtigt, U.S. Agent von solchen Rechtsstreitigkeiten abzuschirmen und diese Angelegenheiten unterliegen eher den Bundesstaaten und nicht der Regierung.
Eine Bemerkung war, dass der U.S. Agent der FDA eine Änderung seines Namens oder seiner Adresse mitteilt und auch, ob er als U.S. Agent fremde Einrichtungen nicht mehr betreut.
Die FDA stimmt zu und revidierte die Abschnitte 207.40(c)(3), 607.40(d)(3), und 807.40(b)(3), dass die U.S. Agenten Veränderungen selbst mitteilen können.